Impfkalender
Impfungen werden in drei Kategorien unterschieden. Die Grundimmunisierungen dienen dazu, den Impfschutz aufzubauen und das Immunsystem so in die Lage zu versetzen, zukünftige Infektionen abwehren zu können. Zur Schaffung eines grundlegenden Impfschutzes sind meistens mehrere aufeinander folgende Impfungen notwendig. Wird eine dieser Impfungen nicht durchgeführt, ist der Impfschutz nicht vollständig.Bei vielen Impfungen hält der durch die Grundimmunisierung erlangte Impfschutz nur eine bestimmte Zeit an. In bestimmten Zeitabständen muss der Impfschutz daher durch eine Auffrischungsimpfung wieder verstärkt werden.
Neben der Impfung zur Herstellung und Aufrechterhaltung des normalen Impfschutzes können bei gesundheitlichen oder beruflichen Risiken weitere sog. Indikationsimpfungen notwendig werden.
Die Impfempfehlungen werden jährlich von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut

Impfungen im Säuglingsalter
Für die Grundimmunisierung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), HIB und Hepatitis B sind insgesamt vier Impfungen mit Sechsfach-Impfstoffen notwendig.Kleinkinder sollen darüberhinaus mit 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden. Die zweite Impfung muss dann mit 23 Monaten erfolgen.
ab
2
Monate
Erste Grundimpfung
ab
3
Monate
Zweite Grundimpfung
ab
4
Monate
Dritte Grundimpfung
ab
11
Monate
Vierte Grundimpfung
- Diphtherie
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Pertussis (Keuchhusten)
- HIB
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Hepatitis B
Erste Grundimpfung
Indikationsimpfung
Impfungen im Kindesalter
Nach Kontakt zu Personen, die an Masern, Mumps oder erkrankt sind, sollten ungeimpfte Kinder innerhalb von drei Tagen geimpft werden. Kinder, die von dem Kontakt zu diesen Krankheiten nur die erste Impfung erhalten haben, sollten dann die zweite Impfdosis erhalten.Eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist im Jugendalter notwendig. Bestand bis zum 15 Lebensjahr noch keine Erkrankung an Varizellen (Windpocken), ist eine Impfung durchzuführen.
Falls noch Grundimmunisierungen gegen diese Krankheiten fehlen, müssen diese nachgeholt oder ergänzt werden.
ab
5
Jahre
Auffrischungsimpfung
ab
9
Jahre
Grundimpfung
Auffrischungsimpfung
- Diphtherie
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Hepatitis B
Indikationsimpfung
- Influenza (Virusgrippe)
- Meningokokken
- Pneumokokken
- Varizellen (Windpocken)
Impfungen im Erwachsenenalter
Nach den im Kindes- oder Jugendalter durchgeführten Grundimmunisierungen muss der bestehende Impfschutz aufrechterhalten und ergänzt werden.Für bestimmte Personengruppen mit gesundheitlich oder beruflich bedingtem Infektionsrisiko können weitere Indikationsimpfungen notwendig sein.
ab
18
Jahre
Jährliche Grundimpfung
Auffrischungsimpfung
Indikationsimpfung
ab
60
Jahre